Allgemeine Vertragsbedingungen (Stand 6/2020)Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist es, insbesondere Kindern und Jugendlichen eine an christlichen
Werten orientierte Gestaltung der Freizeit zu ermöglichen und sie dabei zu einem
sozialen Miteinander anzuhalten. 1. TerminbestätigungNur die schriftliche Bestätigung des Wolfsberg e.V. ist maßgebend für Art und Umfang des
Aufenthalts in unserem Hause. 2. SchadensersatzanspruchFür den Fall unvorhergesehener Ereignisse steht dem Wolfsberg e.V. das Recht zu, vom
Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts sind
ausgeschlossen. Dies gilt aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie insbesondere bei
erforderlichen Beschränkungen im Beherbergungsbetrieb.
Erfolgt eine Absage der angemeldeten Maßnahme innerhalb von 12 Wochen vor dem
vorgesehenen Termin, steht dem Wolfsberg e. V. das Recht auf Schadensersatzanspruch zu.
Dieser beträgt bei 12 Wochen 40% des Tagessatzes x Zahl der angemeldeten Teilnehmer, bei
8 Wochen 60% des Tagessatzes x Zahl der angemeldeten Teilnehmer und bei 4 Wochen 80%
des Tagessatzes x Zahl der angemeldeten Teilnehmer. Dem Vertragspartner bleibt der
Nachweis unbenommen, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als die Pauschale sei. (Der Schadensersatzanspruch entfällt bei Vorliegen höherer
Gewalt.) Es gelten nur volle Tagessätze. Die Verpflegung besteht aus vier Hauptmahlzeiten
(Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendbrot). Die Zeiten für die Mahlzeiten
sind im Bestätigungsschreiben festgelegt und können nur in Ausnahmefällen nach vorheriger
Absprache mit der Geschäftsführung verschoben werden. Für nicht in Anspruch genommene
Leistungen erfolgt keine Erstattung. Es ist nicht gestattet, Getränke und Verpflegung mitzubringen. Bei Zuwiderhandlung müssen
wir eine entsprechende Gebühr berechnen. Die genaue Teilnehmerzahl muß verbindlich bis 12 Wochen vor dem Termin mitgeteilt
werden. Die Rechnung wird auf die Zahl der erschienenen Teilnehmer ausgestellt. Dabei wird
davon ausgegangen, dass diese nicht 10 % unter der angemeldeten Zahl liegt. Sollte das doch
der Fall sein, wird die Rechnung um höchstens 10 % der angemeldeten Teilnehmer
vermindert. Ein „Erste-Hilfe-Koffer“ ist mitzubringen. 3. ZahlungsbedingungenZahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung. 4. HausordnungDiese ist dem Bestätigungsschreiben angeheftet. Die Tagungsleitung wird gebeten, sich zu
Beginn des Aufenthalts auf dem Wolfsberg zur Regelung von Unterkunfts- und
Verpflegungsfragen an die Gästebetreuung bzw. an die Hauswirtschaftsleiterin zu wenden.
|